// Blog
Alle Artikel AI OpsBrandFintechLifestyleAI NewsTutorialsGlossar
// amia.me
Über michModulesCVProjekteToolboxTeamNewsKontakt
// Glossar · Tier 1

Deepfake

KI-erzeugte oder manipulierte Medien, die existierenden Personen, Objekten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen — und deshalb fälschlicherweise für echt gehalten würden.

// Kurzantwort

Ein Deepfake ist ein von KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der existierenden Personen, Gegenständen oder Ereignissen täuschend ähnlich sieht. Entscheidend ist die Täuschungseignung — nicht die Technik dahinter.

Der Begriff stammt aus „Deep Learning" und „Fake". Umgangssprachlich meint er meist manipulierte Videos von Prominenten. Juristisch ist er inzwischen enger gefasst: Der EU AI Act definiert Deepfakes in Artikel 3 Nummer 60 und knüpft in Artikel 50 Absatz 4 eine Offenlegungspflicht daran.

Deepfake im Detail #

Die Abgrenzung, die in der Praxis am häufigsten schiefgeht: Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake. Ein frei erfundenes Motiv ohne realen Bezug ist KI-generierter Inhalt nach Artikel 50 Absatz 2 — kennzeichnungspflichtig, aber kein Deepfake. Zum Deepfake wird ein Inhalt erst dadurch, dass er etwas Existierendes täuschend echt nachbildet.

Praktisch heißt das: Das erfundene Cyberpunk-Motiv im Header eines Artikels ist keiner. Ein Video, in dem ein real existierender Vorstand Sätze sagt, die er nie gesagt hat, ist einer — auch wenn beide mit demselben Werkzeug entstanden sind.

// Praxis · Der Test in einem Satz

Frag dich: Könnte jemand diesen Inhalt für eine Aufnahme der Wirklichkeit halten? Wenn ja, behandle ihn als Deepfake und kennzeichne ihn entsprechend — unabhängig davon, ob du ihn so gemeint hast.

Was seit dem 2. August 2026 gilt #

Deepfakes sind nicht verboten. Der EU AI Act verlangt Transparenz statt Verbot: Wer sie veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Ein bestimmter Wortlaut ist dafür nicht vorgeschrieben — verlangt wird nur, dass es klar und unterscheidbar erkennbar ist.

Unberührt davon gelten Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Strafrecht weiter. Die Kennzeichnung macht einen rechtswidrigen Inhalt nicht zulässig — sie erfüllt nur die Transparenzpflicht.

Häufige Fragen #

Sind Deepfakes verboten?

Nein. Der EU AI Act verlangt Offenlegung, kein Verbot. Die Pflicht steht in Artikel 50 Absatz 4 und gilt seit dem 2. August 2026. Straf- und persönlichkeitsrechtliche Grenzen bestehen unabhängig davon weiter.

Ist jedes KI-Bild ein Deepfake?

Nein. Ein rein fiktives Motiv ohne realen Bezug ist KI-generierter Inhalt nach Artikel 50 Absatz 2 — kennzeichnungspflichtig, aber kein Deepfake. Erst die täuschend echte Darstellung von etwas Existierendem macht den Unterschied.

Wie kennzeichne ich einen Deepfake richtig?

Bei Bildern sichtbar im Bild plus Bildunterschrift, bei Video eingeblendet zu Beginn und bei Länge wiederholt, bei Audio als gesprochener Hinweis. Im deutschsprachigen Raum gilt „KI" als verständlicher und damit sicherer als „AI".

Gilt das auch für alte Inhalte?

Inhalte, die vor dem 2. August 2026 abschließend erzeugt wurden, müssen laut den EU-Leitlinien (Randnummer 154) nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Sobald du sie nachbearbeitest, entsteht eine neue Fassung — und die fällt unter die Pflicht.

Quellen #

// Ask Me

Unsicher, ob dein Material darunter fällt?

Frag mich — oder frag Ada. Sie ist meine KI-Assistentin, erreichbar rund um die Uhr, und schlägt dir bei Bedarf einen Termin mit mir vor. Kostenfrei, ohne Formular.